Wirksame Unterstützung des Ministeriums für Familien- und Sozialpolitik als zwischengeschaltetes Gremium bei der Umsetzung der Prioritätsachse I (Maßnahmen 1.3, 1.4, 1.5) und der Prioritätsachse II (Maßnahmen 2.1, 2.4, 2.5, 2.6, 2.7, 2.8, 2.9, 2.20) des OP KER durch: Gewährleistung angemessener institutioneller Kapazitäten (Besoldung des Personals, Ausstattung der Arbeitsplätze, Ausbildung, Kosten der Einrichtung) und – Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Verfahrens der Projektauswahl, -kontrolle, -überwachung, -bewertung, -förderung.