Gewährleistung einer wirksamen Unterstützung der Durchführung der OP KED durch das Ministerium für Innere Angelegenheiten und Verwaltung als Zwischenstelle für Prioritätsachse II durch: Gewährleistung angemessener institutioneller Kapazitäten (Arbeitsplatzausstattung, Ausbildung, sonstige Kosten der Einrichtung) und Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Verfahrens der Projektauswahl, -kontrolle, -überwachung, -bewertung und -förderung. Darüber hinaus werden 2022 auch die Gehälter des Personals, das an der Umsetzung des OP KER beteiligt ist, zusammen mit Derivaten finanziert (Primärlöhne zusammen mit förderfähigen Gehaltsbestandteilen, einschließlich Praktikazulagen, Besoldungszulagen, Beiträgen zum Arbeitsfonds, in den Gehaltsordnungen vorgesehene Preise und Prämien, vom Arbeitgeber gezahlte Krankenlöhne, zusätzliche Jahresgehälter, Sozialbeiträge und vom Arbeitgeber gezahlte Nichtversicherungskassen, vom Arbeitgeber gezahlte Vergütungen).