Gegenstand des Projekts ist die Entwicklung von Entwürfen von Raumplänen für polnische Meeresgebiete mit Projektionen von den Auswirkungen auf die Umwelt – Binnengewässer von Häfen im Zuständigkeitsbereich des Direktors des maritimen Amtes in Słupsk, das ab dem 1.4.2020 vom Direktor des Seeverkehrsamtes in Gdynia (interne Meeresgewässer von Häfen in Ustka, Łeba und Rowach) und dem Direktor des Seeverkehrsamtes in Stettin (interne Meeresgewässer von Häfen in Kołobrzeg, Darłowo, Dźwirzyn) aufgrund der Liquidation des Seeverkehrsamtes in Słupsk übernommen wurde. Die Entwürfe der Pläne werden gemäß den Bestimmungen des Gesetzes vom 21. März 1991 über die Seegebiete der Republik Polen und die maritime Verwaltung (Gesetzblatt Nr. U von 2019, Artikel. 2169; in der geänderten Fassung) und in Übereinstimmung mit der Verordnung des Ministers für maritime Wirtschaft und Binnenschifffahrt und des Ministers für Infrastruktur und Bau vom 17. Mai 2017 über den erforderlichen Umfang von Raumplänen für die inneren Meeresgewässer, das Küstenmeer und die ausschließliche Wirtschaftszone (Gesetzblatt 2017, Nr. U. von 2017, Artikel. 1052). Die Pläne werden im Einklang mit den Anforderungen des Gesetzes vom 3. Oktober 2008 über die Bereitstellung von Informationen über die Umwelt und ihren Schutz, die Beteiligung der Öffentlichkeit an Umweltschutz und Umweltverträglichkeitsprüfungen (Gesetzblatt Nr. Ab 2020, Artikel. 283; in der geänderten Fassung). Die Entwürfe der Pläne werden zusammen mit den Prognosen einer öffentlichen Konsultation unterzogen. Es ist geplant, zwei Konsultationssitzungen für jeden der vom Planentwurf abgedeckten Bereiche zu veranstalten, darunter eines, das die so genannte öffentliche Diskussion im Einklang mit dem Gesetz über die Seegebiete der Republik Polen und die Meeresverwaltung darstellt.