SA.41471(2015/X) Zweck der öffentlichen Beihilfe: Artikel 25 der Verordnung (EG) Nr. 651/2014 vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 AEUV Das war’s. EU L 187/1 vom 26.6.2014).Das Projekt besteht aus der Nutzung der drittgrößten Forschungseinheit der Nokia Group (Gruppe) der Welt, d. h. Nokia Solutions and Networks (NSN, Antragsteller, Unternehmen) mit dem Status eines Forschungs- und Entwicklungszentrums (CBR), um eine innovative Hybridlösung auf polnischer und globaler Ebene einzuführen, die den Einsatz von 5G-Technologien unter Verwendung der bestehenden LTE-Infrastruktur ermöglicht. Dies ist eine Antwort auf die großen Herausforderungen des Telekommunikationsmarktes, was die Ausweitung des Aufbaus von 5G-Netzen bei gleichzeitiger Senkung der Implementierungskosten, die Maximierung der Nutzung der verfügbaren Ressourcen und die Erzielung positiver Auswirkungen auf die Umwelt betrifft. Dank der Integration und Komplementarität von SingleRAN- und 5G-Netzen wird die zu entwickelnde Lösung universell (für alle Netzfrequenzen nutzbar) sein, die Nutzung der aktuellen Netzressourcen maximieren und die Energieintensität und Materialintensität verringern. Die entwickelte Technologie wird sich an die größten Mobilfunknetzbetreiber Polens und der Welt richten und ihre Umsetzung spätestens drei Jahre nach Ende des Projekts erfolgen. Dies hat zur Folge, dass umfassende F & E-Arbeiten durchgeführt werden müssen, die Lösungen im Bereich Hard- und Software abdecken. F & E umfasst die industrielle Forschung, bei der neue Kenntnisse in der Entwicklung der Softwarearchitektur innerhalb der gemeinsamen LTE- und 5G-Hardwareplattform erworben werden und Änderungen, die im Hardwarebereich stattfinden sollten. Im Bereich der Entwicklungsarbeiten werden innovative Funktionalitäten und deren Integration in eine einzige Lösung auf der Ebene von Software und Hardware entwickelt. [...]