Number_reference_aid_Programm: SA.41471(2015/X) Zweck der öffentlichen Beihilfe: Artikel 25 der Verordnung (EG) Nr. 651/2014 vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 AEUV Das war’s. EU L 187/1 vom 26.6.2014). Akute Aortendissektion ist eine der gefährlichsten Krankheiten, lebensbedrohlich. Es ist sehr dynamisch und manifestiert sich bei Patienten mit brüchigen Brustschmerzen. Es erfordert sofortige und genaue Diagnose und sofortige chirurgische Behandlung. Leider beträgt die Sterblichkeitsrate bei Menschen, die ihr nicht schnell genug ausgesetzt werden, in den ersten 48 Stunden ihres Auftretens mehr als 50 %. Derzeit gibt es keine Vorrichtungen, um den Zeitraum zwischen akuter Aortendissektion und lebensrettenden chirurgischen Behandlungen sicher zu verlängern. Ziel des Projekts ist es, diesen Zustand durch die Entwicklung und Implementierung eines innovativen Medizinprodukts – das Lifebuoy-Gerät – zu ändern. Es wird wie eine „intravaskuläre Bandage“ im Körper des Patienten für einen Zeitraum von 1 bis 7 Tagen platziert sein, um den Bruch der Aorta zu verhindern. Die Auswirkungen des Projekts werden wegweisend sein – das Lifebuoy-Gerät wird die Sterblichkeit bei Menschen mit akuter Aortendissektion erheblich reduzieren, indem die Zeitspanne verlängert wird, die Ärzte für die Vorbereitung und Durchführung der Operation benötigen. Die Klägerin – das Unternehmen Polimed – hat bei der Kommerzialisierung von Medizinprodukten mehrere spektakuläre Erfolge erzielt, darunter beispielsweise ein Gerät, das zum Hautverschluss des linken Vorratskanals verwendet wird (die Rechte daran wurden für 390 Millionen US-Dollar erworben). Das Designteam, bestehend aus erstklassigen Spezialisten, darunter der Erfinder von M. H. Akpinar, der mehrere Patente und Patentanmeldungen verfasste, hatte oft die Möglichkeit, erfolgreich miteinander zusammenzuarbeiten. [...]