DIE ERMITTELTEN EINRICHTUNGEN WERDEN IM GEMEINDEGEBIET ZUR UNTERSTÜTZUNG UND UNTERSTÜTZUNG DER KOMMUNALEN BEVÖLKERUNG TÄTIG SEIN, INSBESONDERE IM HINBLICK AUF DIE GRUPPEN VON NUTZERN, DIE AM MEISTEN HILFE BENÖTIGEN: ÄLTERE MENSCHEN, BEHINDERTE, MINDERJÄHRIGE, MATERIELLE UND SOZIALE BEDÜRFNISSE. IHRE TÄTIGKEITEN WERDEN MIT DENEN DER IM GEBIET TÄTIGEN VERBÄNDE SOWIE MIT DEN KOMMUNALEN STRUKTUREN UND MITARBEITERN ABGESTIMMT, UM SYNERGIEEFFEKTE ZU ERZIELEN, UM DIE ERGEBNISSE DES PROJEKTS ZU MAXIMIEREN UND WICHTIGE ZIELE ZU ERREICHEN.