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Informationen zum Projekt
Beginn (Datum): 12 Mai 2016
Ende (Datum): 21 Dezember 2018
Finanzierung
Fonds: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (ERDF)
Gesamtbudget: 912 177,96 €
EU-Beitrag: 775 351,24 € (85%)
Programm
Programmplanungszeitraum: 2014-2021
Verwaltungsbehörde: Zarząd Województwa obsługiwany przez Urząd Marszałkowski

„Energienachrüstung von EDUCATIONAL OBJECTIVES – Grundschule Nr. 3 in Stargard durch Erwärmung des Schulgebäudes und Thermomodernisierung des Daches im Hauptgebäude, Austausch des Elektro- und Beleuchtungssystems und Ersatz der Zentralheizung und des städtischen Kindergartensystems Nr. 6 in Stargard durch Thermomodernisierung des Gebäudes mit Modernisierung der Beleuchtung und Installation von Wah

Durchführung des Projekts p. „Energiemodernisierung von Bildungsobjekten – Grundschule Nr. 3 in Stargard durch Erwärmung des Schulgebäudes und thermische Modernisierung des Daches im Hauptgebäude, Austausch von Elektro- und Beleuchtungsanlagen und Ersatz der Zentralheizung und des städtischen Kindergartens Nr. 6 in Stargard durch Thermomodernisierung des Gebäudes zusammen mit Modernisierung der Beleuchtung und Elektroinstallation“ hat einen stationären Charakter und umfasst zwei Hauptinvestitionsaufgaben: Aufgabe Nr. 1: Thermomodernisierung des Stadtkindergartens Nr. 6 1. Isolierung der Außenwände des Gebäudes 2. Erwärmung der Decke über dem Keller, 3. Isolierung der abgehängten Decke mit Ersatz der Dachabdeckung 4. Austausch von Fenstern und Türen 5. Verbesserung des Lüftungssystems mit Rekuperation 6. Verbesserung des Zentralheizungssystems CO 7. Modernisierung der Beleuchtung und Elektroinstallation 8. Installation einer erneuerbaren Stromquelle – einer Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 9,3 kW. Aufgabe Nr. 2: Thermomodernisierung der Grundschule Nr. 3 1. Isolierung der Außenwände 2. Dacherwärmung und Austausch von hohen und niedrigen Überdachungen 3. Erwärmung des Daches der Konstruktion 4. Austausch von Fenstern und Türen 5. Upgrade alle sechs. Modernisierung der Beleuchtung und Elektroinstallation 7. Installation einer erneuerbaren Stromquelle – einer Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 9,7 kW. Das Projekt wird vom 12.5.2016 bis zum 31.12. umgesetzt. Im Jahr 2018 Sobald das Projekt zur Kofinanzierung genehmigt wurde, ernennt der Antragsteller ein Projektdurchführungsteam, das für die Überwachung und Gesamtkoordinierung des Projekts zuständig ist. Um Risiken, Fehler oder Auslassungen über die eigenen Ressourcen hinaus zu beseitigen, beabsichtigt sie, externe Einrichtungen zur Überwachung von Bauarbeiten und zur Überwachung des Urheberrechts einzubeziehen.

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