Innerhalb der Ausgabengruppe „Kosten für die Prüfung der Durchführung von Projekten vor Ort, Finanzierungskosten im Zusammenhang mit der Sicherstellung eines angemessenen laufenden Programms“ werden die Ausgaben in erster Linie im Zusammenhang mit der Kontrolle der Durchführung von Projekten (einschließlich Vor-Ort-Kontrollen) ausgeführt, z. B.: Übertragungskosten, Kosten im Zusammenhang mit der Instandhaltung von Beförderungsmitteln, Kosten im Zusammenhang mit der Erstellung von Sachverständigenberichten für Inspektionszwecke sowie Post- und Telekommunikationsgebühren.