Kohesio: Entdecken Sie EU-Projekte in Ihrer Region

Informationen zum Projekt
Beginn (Datum): 16 November 2015
Ende (Datum): 15 November 2018
Finanzierung
Fonds: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (ERDF)
Gesamtbudget: 29 431 139,40 €
EU-Beitrag: 24 904 630,16 € (84,62%)
Programm
Programmplanungszeitraum: 2014-2020
Verwaltungsbehörde: ministerstwo obsługujące ministra właściwego ds. rozwoju regionalnego, Departament Rozwoju Cyfrowego
© CC0 Creative Commons
© CC0 Creative Commons

Umsetzung des elektronischen Protokolls vor gemeinsamen Gerichten (Zivil- und Strafsachen).

Die Festsetzung eines Verfahrensakts ist für die ordnungsgemäße Dokumentation in der Akte eines Gerichtsverfahrens und für die Beurteilung der Richtigkeit des vom Gericht durchgeführten Verfahrens erforderlich. Ziel des Projekts ist die Umsetzung neuer und verbesserter Qualität und Zugänglichkeit bestehender öffentlicher elektronischer Dienste vor gemeinsamen Gerichten in Polen. Die Durchführung des Projekts wirkt sich unmittelbar auf Maßnahme 2.1 des operationellen Programms „Digitales Polen“ durch die elektronische Digitalisierung neuer Dienste und die Erbringung von Dienstleistungen sowohl für Bürger als auch für Justizbedienstete und innerhalb der Verwaltung (intraadministrative Dienste) aus, wie z. B.: mündliche Begründungen für Gerichtsentscheidungen, Videokonferenzen (einschließlich Beweisaufnahme aus der Ferne), lokalisierte Anhörung und Transkription, einschließlich der Verwendung automatischer Spracherkennungssoftware, sowie jederzeit per Fernzugriff auf digitale Dokumente, die Teil der Gerichtsakte sind, und indirekt die elektronische Plattform für öffentliche Verwaltung (ePUAP). Darüber hinaus ist das Projekt Teil der folgenden Aktivitäten des Schwerpunktbereichs der öffentlichen elektronischen Dienste „Justiz und Justiz“, die im OPHR genannt werden: • Registrierung von Audio-Video-Anhörungen in Zivil- und Strafsachen (vollständige Aufzeichnung des tatsächlichen Verlaufs der Anhörungen), • Durchführung gerichtlicher Handlungen (z. B. Vernehmung von Zeugen, Sachverständigen und Verfahrensbeteiligten) im Fernabsatz mittels Videokonferenzsystemen. Dies berechtigt zu der Schlussfolgerung, dass das Projekt Teil der Schaffung oder Entwicklung öffentlicher elektronischer Dienste (A2B, A2C) ist. Die Maßnahmen im Rahmen des Projekts werden die Wirksamkeit, Qualität und Effizienz der Tätigkeiten erhöhen und die Umstrukturierung und Optimierung der derzeitigen Prozesse an der juristischen Schnittstelle mit Unternehmern und Einzelpersonen sowie zwischen öffentlichen Einrichtungen beeinflussen.

Flag of Polen  Polen